Und die Kosten?
Wichtige Information für Ärzte und Patienten:
Ich erfülle die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Anbieterqualifikationen, das heißt:
- Ernährungsberatung (Prävention gemäß § 20 SGB V) wird bezuschusst (häufig mit 75,00 €)
- Ernährungstherapie (Sekundärprävention gemäß § 43 SGB V) wird nach Vorliegen einer ärztlichen Zuweisung höher bezuschusst.
Die Bezuschussung durch die Krankenkassen ist sehr unterschiedlich.
Das Zuweisungsformular für Ihren Hausarzt können Sie ganz bequem ⇒ hier herunterladen.